Vereinigung zum Schutz von Kosmetikerzeugnissen Schweizer Herkunft

Über uns

Auf der Grundlage der geltenden schweizerischen Gesetzgebung und mit der Unterstützung der schweizerischen Bundesbehörden wendet SWISSCOS die strengsten Regeln für seine Mitglieder an, um ihren internationalen Partnern sowie ihren Kunden eine zertifizierte Schweizer Herkunft zu garantieren. SWISSCOS kooperiert mit den schweizerischen Bundesbehörden, um jedes Unternehmen, das die Bezeichnung „Swiss Made“ auf seinen Produkten illegal verwendet, zu verfolgen.

SWISSCOS bedeutet:

  • Schweizer Mitglieder
  • 100 % Fertigung und Abfüllung in der Schweiz
  • Forschung und Entwicklung in der Schweiz
  • Strenge Herstellungsnormen
  • Qualität und Tradition
  • Verantwortung und Zuverlässigkeit

Woher weiß ich, ob eine Kosmetikmarke wirklich Schweizer Herkunft ist?

Die Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für kosmetische Mittel vom 23. November 2016 bestimmt in Artikel 3, dass:

Die schweizerische Herkunftsangabe für ein kosmetisches Mittel zutreffend ist, wenn:

  1. mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen;
  2. mindestens 80 Prozent der Forschungs-, Entwicklungs- und Fertigungskosten in der Schweiz anfallen; und
  3. die folgenden Tätigkeiten in der Schweiz oder am angegebenen Ort in der Schweiz vorgenommen werden:
    1. die Herstellung des Bulks,
    2. das Abfüllen des kosmetischen Mittels in die Primärverpackung oder das Zusammensetzen des Bulks und der Applikationsvorrichtung zu einem gebrauchsfertigen kosmetischen Mittel, und
    3. die rechtlich vorgeschriebenen oder branchenweit einheitlich geregelten Qualitätskontrollen und Zertifizierungen.

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