Zur Stärkung des Vertrauens:
- der Kunden
- der Verteiler
- der Importeure
- der Behörden
Weltweit.
Die Vereinigung SWISSCOS hat die umfassende Befugnis, jeden Rechtsverletzer oder Komplizen eines Rechtsverletzers strafrechtlich zu verfolgen; als Komplize gilt jeder Händler von kosmetischen Produkten, welche die Schweizer Herkunftsbezeichnung fälschlich verwenden.
Der Vertrieb von kosmetischen Produkten unter der Bezeichnung „Swiss“, „Swiss Made“ oder „Switzerland“ wird von den für den Schutz der Bezeichnungen „Swiss“, „Swiss Made“ oder „Switzerland“ zuständigen Verbänden gerichtlich verfolgt.